Abmahnungen
Abmahnung bedeuten grundsätzlich nichts Gutes. Es Abmahnungen in verschiedenen Rechtsgebieten. Grundsätzlich wird mit einer Abmahnung mitgeteilt, dass ein bestimmtes Verhalten beanstandet wird und dieses künftig zu unterlassen ist.
Die dem Bürger gängigsten Abmahnungen ergehen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts, des Mietrechts, des Urheber- sowie des Wettbewerbsrechts. Gemeinsam haben sie wie ausgeführt, dass ein bestimmtes Verhalten beanstandet wird, dieses zukünftig zu unterlassen ist und und sie hohe Kosten für den Abgemahnten nach sich ziehen.
Es gibt einige Möglichkeiten, gegen die Abmahnung vorzugehen. Eine Vielzahl von Abmahnungen leidet bereits an formellen Mängeln, die zu ihrer Unwirksamkeit führen. Weiterhin sind viele Abmahnungen in materieller Hinsicht unbegründet. Leider ist das Abmahnen in Deutschland zum Volkssport vieler Unternehmer und leider auch Rechtsanwaltskanzleien geworden. Daher sind viele Bürger und auch Unternehmer, die von Mitbewerbern abgemahnt werden und später durch eine einstweilige Verfügung auf Unterlassen gerichtlich in Anspruch genommen werden, betroffen. Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne an mich richten.